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Arena Sursee
AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

B-Sport AG, November 2024

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der B-Squash AG / B-Sports AG.

Die Firma B-Squash AG / B-Sports AG. (nachfolgend "Firma") bietet Kunden die Möglichkeit, unterschiedliche Sportarten in den von der Firma zur Verfügung gestellten Anlagen auszuüben. Dabei stehen Ballsportarten und Bouldern im Vordergrund. Sportplätze können online reserviert werden, Eintritte für den Boulderbereich vor Ort mittels Ticketautomat gekauft werden. Zudem werden Artikel für die angebotenen Sportarten verkauft und ein entsprechender Online-Shop betrieben. Weiter bietet unsere Firma ein kleines Verpflegungsangebot, welches im Selbstbedienung-Prinzip funktioniert. Mietmaterial zum Ausüben der Sportarten kann vor Ort gemietet werden.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der Firma über die Vereinbarung betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen und / oder Produkte in Anspruch nimmt. Diese AGB werden mit dem Kauf eines Tickets oder einer Reservation akzeptiert.

 

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt). Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern sowie allfälliger Verpackungs- und Versandkosten beim Produktekauf. Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website, der Buchungsplattform oder dem Ticketautomaten sowie gemäss Preisliste der Firma.

Aktionen können nicht kumuliert werden und sind immer terminlich eingeschränkt. Vergünstigungen durch Dritte können nur auf vordefinierte Produkte gemäss der Firmenwebsite genutzt werden. Eine Rückerstattung von Aktionen ist ausgeschlossen (Geldwäschereigesetz). Beispiele für Vergünstigungen von Dritten sind beispielweise der «CSS-Coin», SWICA-Vergünstigungen oder «Stu» (ehemals «Stu-Card»)

 

4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden, je nach Dienstleistung oder Produkt, folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, Debitkarte, Vorauskasse, Twint, Barzahlung. Bei Zahlung per Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Bietet die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, zur Miete oder zur sonstigen Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

 

5. Pflichten der Firma

5.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma. In Bezug auf die Dienstleistung der Zurverfügungstellung von Sportanlagen, bemüht sich die Firma, allfällig verloren gegangene Gegenstände des Kunden aufzufinden und dem Kunden zu retournieren. Sofern die verloren gegangenen Gegenstände nicht aufgefunden werden können, ist die Firma nicht haftbar und zu keiner Entschädigung verpflichtet. Fundgegenstände, die länger als einen Monat nicht abgeholt werden, dürfen von der Firma veräussert werden. Ein allfälliger Gewinn aus der Veräusserung wird einer gemeinnützigen Organisation gespendet.

 

5.2. Lieferung / Liefertermine bei Produktkauf

Die Lieferung erfolgt binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.

 

5.3. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

 

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen, gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma. Bei der Nutzung von Sportanlagen ist der Kunde verpflichtet, diese ordnungs- und zweckgemäss zu nutzen. Die dafür notwendigen Verhaltensregeln sind vor Ort ausgehängt und müssen jederzeit beachtet werden. Ein wichtiger Bestandteil dieser Verhaltensregeln ist, dass Kinder stets beaufsichtigt werden müssen, insbesondere im Boulder-Bereich.  Kinder unter 12 Jahren dürfen den Erwachsenenbereich nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen, es sei denn, sie haben eine schriftliche Einwilligung der Firma erhalten. Weiter obliegt es dem Kunden, persönliche sowie mitgebrachte Gegenstände wieder mitzunehmen und die Sportanlagen in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Es ist dem Kunden untersagt, die Sportanlagen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu benützen. Der Kunde ist ebenso verpflichtet, sämtlichem Mietmaterial der Firma Sorge zu tragen, dieses sachgemäss zu nutzen und allfällige Schäden umgehend der Firma mitzuteilen. Bei grobfahrlässigen Schäden an Mietmaterial ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Sofern das Mietmaterial trotz sorgfältiger und sachgemässer Nutzung dennoch beschädigt wird, werden dem Kunden keine Kosten in Rechnung gestellt. Die Einschätzung und das Ermessen diesbezüglich obliegt der Firma selbst. Wird die üblicherweise zur Verfügung gestellte Menge an Mietmaterial knapp, bemüht sich die Firma, zusätzliches Mietmaterial bereitzustellen. Die Firma haftet jedoch nicht, wenn dieses Bemühen erfolglos bleibt. Nicht verfügbare, jedoch bereits bezahlte Mietartikel werden gegen Vorweisung einer Quittung zurückerstattet.

 

7. Abonnemente

In Bezug auf die Nutzung der Sportangebote und -anlagen bietet die Firma verschiedene Abonnemente an. Die Details dieser Abonnemente sind der Website der Firma zu entnehmen. Die angebotenen Abonnemente sind befristet und haben ein festgelegtes Ablaufdatum. Eine Verlängerung der Abonnemente ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es wurden ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen mit der Firma getroffen. Die Abonnemente sind nicht übertragbar, auch nicht während einer Abwesenheit des Kunden.  Der Inhaber oder die Inhaberin des Abonnements muss bei der Nutzung der Dienstleistung bzw. der gemieteten Sportanlage zwingend persönlich anwesend sein. Eine Reservation oder ein Eintritt für Dritte ist nicht erlaubt. Bei Abonnements, welche eine unbeschränkte Anzahl an Reservationen ermöglichen, gelten folgende Regelungen:

 

7.1. Kurzfristiger Ausfall von Abonnementen-Kunden mit unbeschränkter Reservationsmöglichkeit

Der Kunde muss auch bei kurzfristigem Ausfall die Reservation stornieren. Wenn ihm dies trotz Bemühung nicht gelingt, vor der geregelten Frist von 24 Stunden zu stornieren, kontaktiert er die Firma und begründet sein Fernbleiben. Meldet er sein Fernbleiben nicht und die Reservation kann nicht für andere Kunden freigegeben werden, so werden ihm die regulären Reservationskosten inklusive einer Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- in Rechnung gestellt.

 

7.2 Mehrfachbuchungen von Abonnementen-Kunden mit unbeschränkter Reservationsmöglichkeit

Diese dürfen, wie der Titel besagt, unbeschränkt Reservationen tätigen, solange Sie persönlich anwesend sind. Nicht gestattet sind zwei oder mehr Reservationen parallel. Mehrere Reservationen nacheinander dürfen getätigt werden. Bei unerlaubter Handhabung des Abonnements sind Einschränkungen oder auch die Löschung des Abonnements ohne Rückerstattung durch die Firma möglich.

Sofern der Kunde von einem allfälligen Jugend- oder Studentenrabatt profitieren möchte, ist ein entsprechender Ausweis per E-Mail oder online Formular einzureichen. Die Firma ist berechtigt, die Dienstleistung für eigene Zwecke, wie beispielsweise für Events, teilweise oder vollständig in Anspruch zu nehmen und somit Kunden den Zugang, insbesondere zum Boulderbereich, zu verweigern. Diese Nutzung kann entweder aufgeteilt oder am Stück für maximal 10 Tage pro Jahr erfolgen. Darüber informiert die Firma rechtzeitig vor Ort und auf der firma-eigenen Website. Es kann keine Rückerstattung geltend gemacht werden.

 

8. Unterbrechung des Abonnements oder Fix-Platz-Reservationen («Time-Stop»)

8.1. Voraussetzung für ein Time-Stop

Ein "Time-Stop" (Unterbrechung der Laufzeit eines zeitlich begrenzten Abonnements/Fix-Platzes) kann nur gewährt werden, wenn der/die Abonnent/in ein ärztliches Sportunfähigkeitszeugnis (Attest) vorlegt. Bei Fix-Plätzen gilt ausschliesslich ein Attest von der der Buchungsplattform zugewiesenen Person. Das Attest muss bestätigen, dass der/die Abonnent/in aufgrund einer Verletzung oder Krankheit die Sportart nicht ausüben kann. Ein Time-Stop aufgrund von Abwesenheit durch Militärdienst oder Urlaub wird nicht gewährt. 

 

8.2. Minimale und maximale Dauer eines Time-Stops

Die Unterbrechungsdauer wird dem Sportunfähigkeitszeugnis entnommen und zur verbleibenden Abonnementsdauer/Fix-Platzdauer hinzugerechnet. Ein Time-Stop wird erst ab einer Unterbrechungsdauer von 2 Wochen (14 Tagen) gewährt. Die Verlängerung eines Abonnements/Fix-Platzes beträgt maximal die Hälfte der gesamten Abonnementslaufzeit/Fix-Platzlaufzeit. 

 

9. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder der Hilfsperson beschränkt.

 

10. Rücktritt 

Wurde ein Vertrag vereinbart, so ist der Rücktritt des Kunden nicht möglich.

 

11. Terminannullation und Rückerstattung

Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung, ist eine Annullation bis 24 (vierundzwanzig) Stunden vor dem Termin kostenlos. Eine spätere Annullation kann nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch im Falle von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen. Erfolgt die Annullation zur Unzeit, so ist die Gegenleistung (i.e. der Mietbetrag) geschuldet. Dies gilt auch für Plätze, welche weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn gebucht worden sind. Fix-Platz-Reservationen müssen bis maximal 24 Stunden vor dem geplanten Spielstart selbst über die Buchungsplattform der Firma storniert werden. Stornierte Reservationen werden als Reservations-Guthaben dem Kunden für erneute Buchungen zur Verfügung gestellt. Dieses Guthaben muss bis spätestens zum Ende der Fix-Platz-Reservierungsserie und im selben Zeittarif eingelöst werden. Für Gruppenbuchungen beträgt die Annullationsfrist sieben Tage im Voraus. Sollte bei der Buchung der Dienstleistung eine abweichende Dauer für die Annullation aufgeführt sein, gilt jeweils die längere Zeitdauer. Die Firma ist berechtigt, die Dienstleistung für eigene Zwecke, wie beispielsweise für Events, teilweise oder vollständig in Anspruch zu nehmen und somit Kunden die Reservierung und Nutzung zu verweigern. Die Nutzung für eigene Zwecke kann entweder aufgeteilt oder am Stück für maximal 10 Tage pro Jahr erfolgen. Darüber informiert die Firma rechtzeitig vor Ort und auf der Firma eigenen Homepage.

 

12. Umtausch bei Non-Food-Produkten

Es steht dem Kunden zu, Produkte binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt umzutauschen. Die Produkte müssen jedoch originalverpackt und ungebraucht sein, die Kaufquittung ist vorzulegen. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung und den Umtausch zu tragen.

Ein Umtausch ist nur für Produkte möglich, welche nicht spezifisch für den Kunden angefertigt wurden.

 

13. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen. Die Firma gewährleistet, dass das angebotene Produkt den Produktespezifikationen entspricht. Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend (innert 7 Tagen) anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.

 

14. Haftung

Die Haftung für jegliche Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Firma haftet insbesondere nicht bei allfällig zugezogenen Verletzungen des Kunden während der Nutzung der Sportanlagen. Die Nutzung der Sportanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.  Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma allfällige Schäden an den Sportanlagen umgehend zu melden. Insbesondere im Boulderbereich kann es vorkommen, dass Bouldergriffe und Volumen durch die hohe Beanspruchung drehen oder brechen können. Der Kunde ist sich dessen bewusst und übt die Sportarten auf eigene Gefahr aus. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen. Für Garderobe wird nicht gehaftet. Dem Kunden stehen Schliessfächer zur Verfügung.

 

15. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Dienstleistungen, Produkten und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder diese ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB, noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung irgendwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, das der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

 

16. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. Für Überprüfungs- und Marketingzwecke können Kontaktdaten an vertrauliche Drittfirmen wie Krankenkassen weitergegeben werden, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich untersagt hat. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

 

17. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt mit der Aufschaltung auf der Website durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

 

18. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

 

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

20. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

21. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden, Pandemien und Lieferproblemen beim Grossisten unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

 

22. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potenziellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

 

23. Spezifische Bestimmungen

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es wird empfohlen, eine private Haftplicht- sowie Unfallversicherung abzuschliessen.

 

24. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

ARENA SURSEE
PADEL, BOULDER, BADMINTON

Wassergrabe 5, 6210 Sursee

E-Mail / 041 552 09 04​
(während Büroöffnungszeiten)

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Öffnungszeiten: Wir haben 365 Tage von 06 bis 24 Uhr​ geöffnet

SQUASH ARENA SURSEE 
SQUASH

Umfahrungsstr. 1, 6210 Sursee

E-Mail / 041 552 09 04​

(während Büroöffnungszeiten)

 

Öffnungszeiten: Wir haben 365 Tage von 06 bis 24 Uhr​ geöffnet

EISHALLE SURSEE
EISSPORTARTEN

Moosgasse 3, 6210 Sursee
Webseite / E-Mail / 041 920 22 80

(während Büroöffnungszeiten)


Öffentliches Eislaufen: Mitte Oktober bis Ostern. Daten siehe hier

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